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Personalausweis
Deutsche Staatsbürger müssen nach Vollendung das 16. Lebensjahrs, und wenn sie der Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, einen gültigen Personalausweis besitzen. Eine Befreiung von der Ausweispflicht kann unter bestimmten Umständen erfolgen, zum Beispiel für betreute oder dauerhaft untergebrachte Personen sowie für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können. Der Online-Dienst Personalausweis digitalisiert die Personalausweis Meldung und die Befreiung von der Ausweispflicht.

Status
März 2024
Der Online-Dienst „Annexleistungen zum Personalausweis“ aus dem Themenfeld Querschnittsleistungen wurde ursprünglich vom Themenfeldfederführer Berlin umgesetzt. Anfang 2023 hat das BMI die Projektverantwortung übergansweise übernommen. Die Freie und Hansestadt Hamburg,vertreten durch den Hamburg Service vor Ort, hat sich in Abstimmung mit dem BMI entschieden, die Umsetzungsverantwortung für diesen EfA-Dienst ab dem 01.01.2024 zu übernehmen. Im vergangenen Steuerungskreis im November 2023 wurden etwaige noch umzusetzende Anforderungen an den Online-Dienst seitens nachnutzungsinteressierter Länder übermittelt.

Neue Entwicklungen
März 2024
Das Land Sachsen-Anhalt hat sein grundsätzliches Nachnutzungsinteresse ausgesprochen. Aktuell wird geprüft, ob die angebotenen Leistungen auch rechtskonform abgebildet sind.