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iKfz Stufe 4
In Deutschland erhalten juristische Personen mit der Verordnung zur Änderung der FZV auf zwei Arten Zugang zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) (OZG-ID: 10743): Zum einen werden die dezentralen iKfz-Portale für juristische Personen geöffnet, die über die graphischen Benutzeroberflächen der dezentralen Portale analog zu den BürgerInnen Zulassungen, Ummeldungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen vornehmen können. Zum anderen wird für Unternehmen mit dem Geschäftsziel im Bereich Zulassungen (sog. Großkunden), welche eine hohe Anzahl von Vorgängen (Massenvorgänge) über eine XKfz-Schnittstelle bundesweit abwickeln, eine zentrale Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereitgestellt, welche die XKfz-Anträge an die zuständigen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet verteilt. Großkunden müssen sich dafür beim KBA registrieren und gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Status
Februar 2024
Die Erfüllung der Mindestsicherheitsanforderungen (MSA) des KBA und die Parameterabfrage aus dem Jahr 2023 stellen bedeutende Hindernisse im Projekt dar. Über die Hälfte der Zulassungsbehörden übermittelte nur spärlich die angeforderten Parameter an das bereitstellende Land BW. Gemäß den Nutzungsbedingungen SaaS ist eine vollständige Parameterlieferung erforderlich, um den EfA-Online-Dienst nachzunutzen. Zudem wurden mehrere mögliche realisierbare Landeslösungen evaluiert. Bislang hat sich keiner dieser Ansätze als umsetzbar erwiesen. Das Land sucht alternative Lösungsansätze, um die ZuLB zu unterstützen.

Neue Entwicklungen
Februar 2024
Die unregelmäßige Berichterstattung durch einen kleinen Teil der ZulB beeinträchtigt die Koordination durch das Land. Um diese Herausforderung anzugehen, sind eine verstärkte Zusammenarbeit und Kommunikationsaustausch erforderlich. Zum Teil treten bei der Anbindung technische Herausforderungen auf. ZulB sind nicht oder nicht zeitnah in der Lage, die technischen Anbindungsvoraussetzungen zu erfüllen.